Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Noch ein Spielupdate (19.08.06)
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<img src='/news/images/symbols/update.gif' border='0' alt='Update-News' title='Update-News' width='64' height='56' />
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<div style="font-size: 18px;"><strong>Noch ein Spielupdate (19.08.06)</strong></div>
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<td><img src="/news/images/strips/dummy.gif" alt="Wartower.de" title="Wartower.de" width=0" height="0" style="margin-bottom: 5px"/></td>
</tr>
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<div align="justify"><span class="news_text">
In der heutigen Nacht wurde wieder ein <b>kleines Update</b> auf die Server von Guild Wars gespielt. Dabei wurden in erster Linie ein <b>Balthasarpriester</b> sowie ein <b>Schreiber</b> zu den beiden Außenposten <b>Jadesteinbruch</b> und <b>Fort Espenwald</b> hinzugefügt. Außerdem wurde offenbar an den <b>Übersetzungen</b> gearbeitet und ein <b>Fehler im Chat</b> behoben.<br />
<br />
Nachlesen könnt ihr alle Änderungen auch <a href="http://www.guildwars.com/support/gameupdates/" target="_blank">hier</a> noch einmal. </span></div>
</td>
</tr>
</table></td>
</tr>
</table></td>
</tr>
</table>
Und mal wieder ne neue AGB. oder bin cih der einzige der die neu bestätigen muss? ich lass mich jetzt mal nicht dadrüber aus das ich mein geld mit all den regelmässigen AGB änderungen doch lieber wo anders ausgegeben hätte.
AGB`s kann man NACH dem verkauf nicht nach belieben ändern!
Bist nicht der einzige!
Hab auch die neue AGB´s akzeptieren müssen!
Mich würde mal interressieren was jetzt anders ist als an den vorherigen AGB´s.
Cataclysmo
19.08.2006, 16:49
dürfen die das überhaupt nach lust und laune?
Amity of Dwayna
19.08.2006, 16:51
Ja, dürfen sie.
Original geschrieben von Amity of Dwayna
Ja, dürfen sie.
Das heißt die könnten von heute auf morgen einfach Monatliche gebühren verlangen? Oder lieg ich da jetzt falsch :blush:
MfG
Chrisi
DaS_BrOt_2MaL
19.08.2006, 16:54
theoretsich schon, ist ja ihr Spiel
(soweit ich weiß)
Persector
19.08.2006, 16:55
warscheinlich steht in den AGBs das Anet sich das Recht vorbehält die AGBs jederzeit zu ändern :D
aber diese Nette Update hat Fort Aspenwood falsch übersetzt.
Im Tempel heißt es mittlerweile "Fort Eschenwald" aber nur bei dem NPC, der Ort heißt nach wie vor Espenwald
also wird das nächste Translation Update bald folgen :p
Daijdjan
19.08.2006, 16:55
Theoretisch ja, aber laut EULA müssen sie es 30 Tage vorher ankündigen, damit wir die Chance haben, unsere Accounts zu deaktivieren.
Es gab aber meines Wissens keine Änderung, jedenfalls ist mir keine bekannt.
Ps: Aus den Lizenzvereinbarungen (EULA) (http://de.guildwars.com/support/article/guild_wars_user_agreement/)
(b) Änderungen. NCsoft ist jederzeit und nach freiem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, diese Lizenzvereinbarung oder die Verhaltensregeln durch entsprechende Veröffentlichung auf unserer Website (a) der geänderten Lizenzvereinbarung, zurzeit unter ‚Lizenzvereinbarung’ auf http://de.guildwars.com/support/article/guildwarscom_terms_of_use/, oder (b) der geänderten Verhaltensregeln, zurzeit unter ‚Verhaltensregeln’ http://de.guildwars.com/support/article/guild_wars_rules_of_conduct/ zu ändern. Wenn Sie sich in den Service (wie unter Ziffer 2 definiert) einloggen, werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen zu erteilen. Sollten Sie in diesem Fall nicht zustimmen, möchten wir Sie bitten, sich umgehend mit NCsoft in Verbindung zu setzen, um die Schließung Ihres Accounts zu bewirken. In diesem Fall können Sie entweder bis zur Beendigung Ihres aktuellen Accounts weiterspielen, oder Sie erhalten eine Rückzahlung bezüglich der restlichen Accountlaufzeit. Die Entscheidung hierüber liegt bei NCsoft.
Nein, sie dürften nicht plötzlich monatliche Gebühren verlangen. Alle Gebühren wurden bereits im Voraus bezahlt, nachträgliche Zahlungsforderungen sind nicht zulässig.
Die Klausel ermöglicht es aber, für zukünftige Kapitel monatliche Gebühren zu verlangen. Aber die müssen wir uns ja nicht kaufen, wenn wir das nicht wollen...
Ihre Regeln können und dürfen sie so oft ändern, wie sie wollen. Solang alles im gesetzlichen Rahmen bleibt, haben wir Spieler uns daran zu halten.
Original geschrieben von Proud
Und mal wieder ne neue AGB. oder bin cih der einzige der die neu bestätigen muss? ich lass mich jetzt mal nicht dadrüber aus das ich mein geld mit all den regelmässigen AGB änderungen doch lieber wo anders ausgegeben hätte.
AGB`s kann man NACH dem verkauf nicht nach belieben ändern!
Das ist jetzt seit ewiger Zeit die erste geänderte AGB der ich zustimmen muss. :spec:
Dem entgegen stehen mehrere Events in den vergangenen Wochen, die Hinzufügung neuer Waffenskins gestern und vor ein paar Wochen (Totem-Axt, Eisbrecher, Fächer, ..) und dutzende weitere Updates.
Und ein neues Kapitel Ende des Jahres.
Also das sie nicht einfach Gebühren für die gekauften Sachen erheben können ist klar, schließlich wird überall gesagt das man Gebührenfrei spielen kann. Sie können aber zu jedem neuen Kapitel Gebühren einfügen, was aber 30 Tage vorher bekanntgegeben werden muss!
Aber letztendlich steht da auch drin das sie die AGB jederzeit ändern können -> Damit auch das man bei bereits gekauften Kapiteln keine Gebühren bezahlt ^^
Aber ich glaube kaum ArenaNet wird damit seine Kunden vertreiben, denn jeder aktive Spieler ist ein potenzieller Käufer des nächsten Kapitels!
Weiß nicht, obs jemandem aufgefallen ist... :wink:
Weiß nicht, obs jemandem aufgefallen ist...
is mir wirklich nicht aufgefallen, liegt aber daran das ich gleich ds fenster geschlossen hatte.
Wenn sie nix geändert haben, warum verdammt noch mal denn noch mal bestätigen?
Mir ist's aufgefallen, aber ich habe mich genauso gefragt, wieso man erneut zustimmen musste.
Aber selbst wenn es Änderungen gegeben hätte: Ich frage mich, wieso alle sich pauschal erstmal aufregen müssen, ohne dass jemand sich mal schlau gemacht hat, was denn geändert wurde...
N. Wolvenheart
19.08.2006, 18:57
Ich hoffe es kommt noch ein Update, das den PvP Charas in Espenwald erlaubt die Missions-Sequenz anzuschauen.
Eben fragt einer im Chat was er überhaupt in der Missi machen muss und ich verweis ihn an den Luxon-Befehlshaber mit seinem Einführungsfilmchen - Ergebnis: geht nicht mit pvp-charas, die werden einfach wieder in den Distrikt zurückgebeamt.
Original geschrieben von Proud
ich lass mich jetzt mal nicht dadrüber aus das ich mein geld mit all den regelmässigen AGB änderungen doch lieber wo anders ausgegeben hätte.
Äh, offline-spiel?
Find Anet machts sichs da viel zu schwer.
Bei wow muss ich bei JEDEM Update die AGB und zusätzlich auch die Nutzungsbedingungen JEDESMAL neu bestätigen, andere online spiele halten das ähnlich.
Das ist jetzt keine Kritik gegen diese Spiele, eher könnte dies anet auch so behandeln. Bei den anderen spielen regt sich nämlich niemand auch, während hier ja immer gleich Leute posten, die nicht den blassesten schimmer von softwarerecht haben und das ganze auch witziger weise mit materiellen gütern vergleichen, obwohl das nix miteinander zu tun hat.
Aber ich glaub ich hab mich schon in genug threads zu dem thema geäussert.
Anet sollte die Bestätigung immer rein machen und gut is.
Original geschrieben von Proud
Und mal wieder ne neue AGB. oder bin cih der einzige der die neu bestätigen muss? ich lass mich jetzt mal nicht dadrüber aus das ich mein geld mit all den regelmässigen AGB änderungen doch lieber wo anders ausgegeben hätte.
AGB`s kann man NACH dem verkauf nicht nach belieben ändern!
nene ich muss die auch akzeptieren find ich echt dumm mal ehrlich wer liest die denn? also ich nicht da steht eh immer das selbe drinn!! :boggled:
Original geschrieben von Boromir
nene ich muss die auch akzeptieren find ich echt dumm mal ehrlich wer liest die denn? also ich nicht da steht eh immer das selbe drinn!! :boggled:
Es ist sicher jedem selbst überlassen ob er die Regeln liest. Sich danach zu bescheren "dies und jenes hab ich aber nicht gewusst!!!" kommt dann natürlich ein wenig doof, denn du hast eben diesen Regeln dein Einverständnis gegeben.
Original geschrieben von Boromir
nene ich muss die auch akzeptieren find ich echt dumm mal ehrlich wer liest die denn? also ich nicht da steht eh immer das selbe drinn!! :boggled:
wenn sie was ändern an den Regeln, müssen sies auch bestätigen lassen......sie können ja nicht die eula nach belieben ändern, ohne es bekanntzugeben :rolleyes: (das man es bestätigt is ne rechtliche absicherung...)
es gab aber keine änderung.
naja von mir aus können sie es so oft bestätigen lassen, wie sie wollen.. ich denk, ein normaler mensch mit gutem rechtsempfinden wird nie probleme mit sowas bekommen. gut es gab auch schon viele, die dagegen verstossen haben, aber das kann mir ja egal sein.
Seit Kaufdatum 13.11.'05 war das das erste Update, bei dem ich die AGBs noch mal akzeptieren musste.
In so fern kann ich das "ständig" nicht wirklich nachvollziehen.
Und well... ich mache mal keine Umfrage, wer überhaupt schon mal ne AGB (komplett) gelesen hat...
Aber Hauptsache, man kann mal wieder über was meckern, schließlich geht's um's Prinzip.
Darkflame
20.08.2006, 10:17
Öhm - sowas ich bisher hier rausgelesen hab, geht es eher darum sich zu informieren ... - nur um das mal anzumerken :spec:
MfG
4thVariety
20.08.2006, 22:10
Eulas und Du
http://de.wikipedia.org/wiki/EULA
Gerade im Hinblick auf den letzten Absatz ist der Status von GW wohl grenzwertig und im Zweifelsfall vor Gericht zu klären. Die werden aber im Falle von jemandem der es im Laden gekauft hat auch so urteilen, in der Vergangenheit hat Klugscheißerei vor Gericht selten zu etwas geführ, weil der Schutz des Konsumenten ein sehr hoch geschäztes Gut ist.
Ihr könnt also in der Eula anklicken was ihr wollt, eine rechtliche Basis hat die in D nicht.
Das bringt uns natürlich gleich zum Punkt Cheaten & Bannen, zu dem man nur sagen kann, dass kein Gericht sich in soetwas kindisches einmischen will, weil (1) 40€ Streitwert einfach zu pissig sind und (2) die Mühlen des Gesetzes so langsam mahlen, dass GW auf eurem Rechner nicht mehr läuft, bis das Gericht Anet rechtskräftig zwingt euren Account zu entsperren.
Ob nun jemand die AGB liest oder nicht ist eigentlich zweitrangig, denn wer bewußt dagegen verstoßen will tut dies und schert sich wenig darum das er zuvor die Einverständniserklärung abgab sich an die Regeln zu halten - und alle anderen wollen spielen und nicht unbedingt ein Jurastudium beginnen :iro:
Ich nehme mal an, dass diese Spieler ein gesundes Rechtsempfinden haben und sich spätestens im Spiel klar werden was erlaubt bzw. verboten ist - oder irre ich da?
LG
Miranda
Original geschrieben von 4thVariety
Eulas und Du
http://de.wikipedia.org/wiki/EULA
Gerade im Hinblick auf den letzten Absatz ist der Status von GW wohl grenzwertig und im Zweifelsfall vor Gericht zu klären. Die werden aber im Falle von jemandem der es im Laden gekauft hat auch so urteilen, in der Vergangenheit hat Klugscheißerei vor Gericht selten zu etwas geführ, weil der Schutz des Konsumenten ein sehr hoch geschäztes Gut ist.
Ihr könnt also in der Eula anklicken was ihr wollt, eine rechtliche Basis hat die in D nicht.
So einfach ist es aber nicht. Da greifen gleich noch ein paar andere Dinge.
Wenn du dir z.b ne Musik CD kaufst, kaufst du dir ja nicht die Musik, sondern das Recht die anhören zu dürfen. Dieses Recht kann dir auch wieder entzogen werden.
Noch komplizierter ist das ganze bei GW. KEIN Gericht wird einfach so nen Anbieter von Onlinediensten (was anderes ist ja GW nicht) dazu verpflichten Accounts zu entsperren bzw. eine Eula für ungültig erklären (sofern da drin nix gegen geltendes Recht verstösst)
So ein Rechtsspruch würde nämlich weite kreise ziehen und einschneidende konsequenzen für viele Branchen haben. Da gäbe es sofort lobby-Arbeit, branchen-verbände etc.
Also so ein Verfahren was 10 Jahre läuft und dann im Sand verläuft weil sich sowiso alles geändert hat oder einfach mit irgend einer anderen einigung der Seiten endet.
FAZIT:
Haltet euch an die Benutzervereinbarungen. Gegen Accountsperrungen habt ihr nämlich wenig bis gar keine Chancen
Kassiopeia
21.08.2006, 07:53
Für die Zukunft sollte Anet vielleicht die geänderten Teile (falls überhaupt was geändert wurde) der AGB farblich hervorheben.
4thVariety
21.08.2006, 09:10
dir z.b ne Musik CD kaufst, kaufst du dir ja nicht die Musik, sondern das Recht die anhören zu dürfen. Dieses Recht kann dir auch wieder entzogen werden
Dies mag zwar die Argumentation seitens der Industrie sein, könnte aber nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein. Mit dem kauf einer CD erlischt das Recht des Herstellers daran und er hat nicht mehr das Recht einseitig den Kaufvertrag für unwirksam zu erklären. Alles andere wäre Unsinn. Siehe dazu auch hier:
http://www.gamesindustry.biz/content_page.php?aid=17599
Martin Kerstein
21.08.2006, 12:34
Original geschrieben von anpera
Weiß nicht, obs jemandem aufgefallen ist... :wink:
Hmm, da hat jemand beim Aktualisieren der EULA wohl vergessen, das Datum auch zu aktualisieren ;)
Original geschrieben von Martin Kerstein
Hmm, da hat jemand beim Aktualisieren der EULA wohl vergessen, das Datum auch zu aktualisieren ;)
Hat sich überhaupt irgendwas geändert? Wenn ja was?
Martin Kerstein
21.08.2006, 14:25
Original geschrieben von AmunRa
Hat sich überhaupt irgendwas geändert? Wenn ja was?
Es wurden einige neue Punkte hinzugefügt, die sich auf den Onlineshop beziehen.
apropos onlineshop, wann kann man denn mal mit was anderem als kreditkarte zahlen???
Original geschrieben von sachi
apropos onlineshop, wann kann man denn mal mit was anderem als kreditkarte zahlen???
Klick mich (http://www.wartower.de/forum/showthread.php?s=&postid=1176785#post1176785) :)
Original geschrieben von AmunRa
Klick mich (http://www.wartower.de/forum/showthread.php?s=&postid=1176785#post1176785) :)
danke, also werd ich wohl lieber dieses prereleasegedöns kaufen, bevor ich da drauf hoffe, das ich slots online kaufen kann :coffee:
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