AmunRa
10.07.2005, 17:39
Da es in letzter Zeit immer wieder Ungereimtheiten bei den verschiedensten Trades kam, hier eine Definition der Begriffe:
Deadline: auch DL, steht für das Ende einer Aktion. Wenn die DL bei 20Uhr gesetzt wird, dann ist auch um Punkt 20Uhr Ende. Das letzte Gebot, das zählen würde, wäre von 19:59:59. Eine Deadline die einmal gesetzt wird, darf weder verlängert noch verkürzt werden.
Anmerkung: Die Deadline ist ein fester Zeitpunkt. Angaben wie "DL ist 24h nach dem letzten Gebot" sind damit unzulässig. Einzig und allein eine genaue Angabe von Datum und Uhrzeit ist gültig.
Sofortkauf: auch Fasttrade (FT), steht für das sofortige Kaufen eines Items zum festgelegten Preis. Nachdem dieser Preis geboten wurde, gehört das Item klar dem erstbietenden, auch wenn anderen meinen nun über den FT-Preis zu bieten.
Startgebot: steht für das Mindestgebot, welches abgegeben werden muss. Sobald dieses Mindestgebot abgegeben und nicht überboten wurde, steht dem bietenden das Item zu, auch wenn der Verkäufer sich mehr vorgestellt hatte. Das zurückziehen des Angebots ist bei bereits abgegebenen Geboten nicht zulässig.
Diese Definitionen gelten im Zusammenhang mit den Traderegeln (http://www.wartower.de/forum/showthread.php?s=&threadid=950) und sind deswegen zu beachten.
Deadline: auch DL, steht für das Ende einer Aktion. Wenn die DL bei 20Uhr gesetzt wird, dann ist auch um Punkt 20Uhr Ende. Das letzte Gebot, das zählen würde, wäre von 19:59:59. Eine Deadline die einmal gesetzt wird, darf weder verlängert noch verkürzt werden.
Anmerkung: Die Deadline ist ein fester Zeitpunkt. Angaben wie "DL ist 24h nach dem letzten Gebot" sind damit unzulässig. Einzig und allein eine genaue Angabe von Datum und Uhrzeit ist gültig.
Sofortkauf: auch Fasttrade (FT), steht für das sofortige Kaufen eines Items zum festgelegten Preis. Nachdem dieser Preis geboten wurde, gehört das Item klar dem erstbietenden, auch wenn anderen meinen nun über den FT-Preis zu bieten.
Startgebot: steht für das Mindestgebot, welches abgegeben werden muss. Sobald dieses Mindestgebot abgegeben und nicht überboten wurde, steht dem bietenden das Item zu, auch wenn der Verkäufer sich mehr vorgestellt hatte. Das zurückziehen des Angebots ist bei bereits abgegebenen Geboten nicht zulässig.
Diese Definitionen gelten im Zusammenhang mit den Traderegeln (http://www.wartower.de/forum/showthread.php?s=&threadid=950) und sind deswegen zu beachten.