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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WICHTIGE FRAGE ! (GW Pre-Order Game)



SuPeRSoNiC
08.05.2005, 13:57
Hallo,

ich hab da mal ne frage,

Mein Cousin hat gestern GW von mir bekommen ( hat ein Kumpel von mir für ihn bestellt) und als er es öffnete, war nur 1ne CD drin. Nur die 1ste mit dem Key. Wenn er die 2te CD jetzt wirklich nicht verschlammt hat (was ja auch sein kann;) ) meint ihr, ich könnte ihm meine 2te CD brennen und ihm diese dann zum installieren geben?
Er hat sich das Spiel ja "eigentlich" legal erworben....

Danke für eure antworten ;)

IMehler
08.05.2005, 14:00
ja das geht. ist aber nur halblegal. :p

Phyromaniac
08.05.2005, 14:07
er kann sich auch einfach bei guildwars.com
den client ziehen.

er hat dann zwar im laufe des spiels ein paar kurze downloads, aber das sind immer nur paar sekunden.

ich hab die CDs gar nicht ausgepackt.
hab mir das ganze ding nur wegen EINER kleinen, magischen nummer gekauft.

AmunRa
08.05.2005, 15:38
Die CDs kannste Theoretisch brennen wie du willst, anfangen kann damit keiner was, da du ja den Key brauchst um zu Spielen. Deswegen ist auch kein Kopierschutz drauf. Ob das jetzt allerdings dadurch legal wird kann ich so nicht sagen

Ralexand
08.05.2005, 15:52
Wie gesagt, Semi-Legal ;)
Aber annsonsten dürfte das kein Problem sein :)

aka
08.05.2005, 15:53
Es ist eigentlich sogar legal.

Wenn mich nicht alles täuscht darf man cds und software für den eigenen Gebrauch brennen, sofern kein Kopierschutz drauf ist. Also ist es legal.........

anpera
08.05.2005, 16:53
Das gilt nur für "Tonträger", für die man GEMA bezahlt, aber nicht (mehr) für Software. Egal.

Dein Kumpel kann ja mal probieren, die Installation nach der ersten CD einfach abzubrechen und das Spiel dann zu starten. Würde mich ja schon mal interessieren, ob das geht. Wenn die ausführbare Datei auf der 1. CD ist, müsste der Rest automatisch runtergeladen werden... von daher könnte er es auch nachher alles brennen. Also Kopie geht meiner Meinung nach in Ordnung. :D

SuPeRSoNiC
08.05.2005, 21:09
Ok,

Ersmal Danke für die vielen Antworten ;)

Ich werds ihm mal ausrichten.


( Ich denke allerdings das es LEGAL ist, weil er hats ja BEZAHLT, und für sein GELD nicht DAS bekommen, was er hätte bekommen SOLLEN. Aber KA :D Wir haben ja noch die Rechnung als Beweis, für den LEGALEN Kauf ;) )

SuPeRSoNiC
10.05.2005, 18:49
@ anpera

Es funzt ;)

aber bei ihm war es irgendwie die ganze Zeit am laggen :D