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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zivildienst: Anspruch auf Einzelzimmer?



Dimmuborgir Sat
15.06.2010, 12:53
Hallo...
Ich würde gern wissen, ob man als Zivildienstleistender einen Anspruch auf ein Einzelzimmer (Also eigenes Schlafzimmer, also um eignes bad und küche gehts hier nicht) hat...
Also einfach ein separates Schlafzimmer, nicht irgendwie etagenbetten oder sowas...


Könnte ja viele Gründe haben, Recht auf Privatssphäre, psychische Belastung dadurch, Homosexualität (vgl: FRAUEN müssen/dürfen ja auch nicht mit Männern in einem Zimmer schlafen und umgekehrt auch nicht, ein Schwuler könnte ja Probleme haben damit oder auch probleme bei den evtl. intoleranten Heterokameraden verursachen), oder diverse Krankheiten...


Meint ihr da hat man - je nach begründung Ansprüche?
Kennt irgendjemand ein kluges Gesetz oder eine richtlinie...?




Nebenfrage: Wenn ich sage, ich möchte die Dienstunterkunft so wie sie ist nicht, MÜSSEN die dann die Fahrtkosten zahlen, oder heißts dann "Pech, wenn du die Unterkunft nicht willst die wir dir geben müssen und wollen und können, dann musst selber zahlen?"



Ist ja nicht so dass ich das so ernst nehme und mir das sooo hyperwichtig ist. aber ist einfach mal intressant zu wissen :-)
weil wenn man anspruch hat, is ein einzelzimmer natürlich komfortabler...

LG Dimmu

Amaranth
15.06.2010, 13:10
wozu ein eigenes zimmer? darf man sich das nich selbst aussuchen, wo man das amchen will?
mussts ja net am arsch der welt machen

und selbst wenn se dir ne unterkunft bieten und du lehnst ab, bezweifel ich stark, dass die da fahrtkosten etc zahlen..biat da ja net zum vergnügen sondern als billige arbeitskraft und opfer des staates ;) mMn

Alfredo
15.06.2010, 13:19
Natürlich hast du Anspruch auf ein Einzelzimmer! Und natürlich hast du Anspruch auf tägliche Fahrtkostenerstattung.

Ist alles im §1 geregelt, und zwar hier: KLICK (http://www.stupidedia.org/stupi/Zivildienst)


Die etlichen Tausend Bundeswehrsoldaten der letzten ~50 Jahre wussten dies alles nur nicht. Nur deshalb sind sie tage- oder gar wochenlang in Mehrbettzimmern kaserniert worden...:boggled:

Mogul
15.06.2010, 13:21
sucht man sich ne zivistelle normalerweise nich so aus das man max. 10mins zu fuss dahin braucht? Willst du deinen Bruder ausm Zimmer raushaben? :D

Azmo
15.06.2010, 14:21
Aus welchem Grund sollte ein Zivildienstleistender denn überhaupt Anspruch darauf haben, eine Unterkunft gestellt zu bekommen? Es gibt keinerlei Verpflichtungen, diesen an einem bestimmten Ort abzuleisten.

Ankh Mhutin
15.06.2010, 16:29
Aus welchem Grund sollte ein Zivildienstleistender denn überhaupt Anspruch darauf haben, eine Unterkunft gestellt zu bekommen?
Weil er Miete nicht zahlen könnte?



Es gibt keinerlei Verpflichtungen, diesen an einem bestimmten Ort abzuleisten.
Es gibt aber auch nicht überall freie Plätze zur rechten Zeit.

Alfredo
15.06.2010, 16:49
Weil er Miete nicht zahlen könnte?

Bei einem eigenen Haustand (mindestens 6 Monate vor Zivildienstbeginn vorhanden) zahlt das BAZ eine Mietbeihilfe, ca. 70%, in Härtefällen kann man sich die 30% von der Dienststelle holen [Unterhaltssicherungsgesetz]!


Es gibt aber auch nicht überall freie Plätze zur rechten Zeit.
Stichwort: EV (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenverantwortung)

Ankh Mhutin
15.06.2010, 16:54
Bei einem eigenen Haustand (mindestens 6 Monate vor Zivildienstbeginn vorhanden) zahlt das BAZ eine Mietbeihilfe, ca. 70%, in Härtefällen kann man sich die 30% von der Dienststelle holen [Unterhaltssicherungsgesetz]!
Und bei keinem eigenen Hausstand? Mit welchem Recht sollten da den Eltern die Kosten für die Unterbringung auferlegt werden? Aber gut, es schweift etwas vom Thema ab.

Alfredo
15.06.2010, 16:58
Und bei keinem eigenen Hausstand? Mit welchem Recht sollten da den Eltern die Kosten für die Unterbringung auferlegt werden? Aber gut, es schweift etwas vom Thema ab.
Die Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist dir ein Begriff?

Ankh Mhutin
15.06.2010, 17:25
Die Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist dir ein Begriff?
Und wenn der Sprößling ohne Zwangsdienst bereits mir 24 ein eigenes Einkommen gehabt hätte?

Exekutor
15.06.2010, 17:32
Die Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist dir ein Begriff?

In welchem Land lebstn du? Wenn du 18 bist (sprich kein Jugendlicher mehr) endet jegliche Unterhaltspflicht, außer du bist nicht in der Lage, dich selbst zu versorgen wegen Schule o.ä. Wo kommen wir denn da hin, wenn du nach Abi ausziehst und deine Ellies deinen ganzen Hausstand für dich mitschmeißen müssten? oô

Ein Zivi hat weder Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder ein Zimmer. Du kannst dir bei Behörden vllt ein paar € Hilfe organisieren, welche ganu hab ich aber nicht im Kopf, T5:D

Ocard
15.06.2010, 19:26
oO Und ich dachte immer dass die Kameraden so verächtlich auf die verweichlichten Zivis herab geschaut haben sei nur so ein Voruteil gewesen, aber nein! Das ist tatsächlich gerechtfertigt! Einzelzimmer gestellt kriegen... als nächstes noch mit Zimmerservice von ner vollbusigen Sozialarbeitering... Wo kommen wir denn da hin?

Dimmuborgir Sat
15.06.2010, 19:28
So, habe jetz beim amt ne email geschrieben.
die sagen, einen konkreten anspruch auf ein einzelzimmer besteht nicht.


da hier viele falsche sachen rumgeistern:

Man muss definitv eine wohnung gestellt bekommen ODER fahrtkosten erstattet bekommen (bei längerer fahrt).




@ocard:
ich sagte ja für mich wäre das nicht so fatal schlimm, aber privatsphäre ist doch nichts verweichlichtes oO...

Ankh Mhutin
15.06.2010, 20:51
oO Und ich dachte immer dass die Kameraden so verächtlich auf die verweichlichten Zivis herab geschaut haben sei nur so ein Voruteil gewesen, aber nein! Das ist tatsächlich gerechtfertigt! Einzelzimmer gestellt kriegen... als nächstes noch mit Zimmerservice von ner vollbusigen Sozialarbeitering... Wo kommen wir denn da hin?
Daß "Kameraden" verächtlich auf Menschen herabschauen könnte allerdings auch schlicht eine ganz banale persönliche Schwäche sein. Allerdings hoffe ich, nie solchen Menschen zu begegnen, wenn sie bewaffnet und/oder in der Überzahl sind.

Im Übrigen sollte sich ein Urteil über vermeintliche Verweichlichung der ein oder anderen Seite nur derjenige erlauben, der beide Seiten vollständig kennt. Gut möglich, daß so manch wackerer Reservist angesichts der Herausforderungen im Pflegeheim einfach aus den Latschen kippen würde, was bei y-Chromosomenträgern übrigens häufiger vorzukommen scheint, als man landläufig denkt. Fragt sich nur, was die machen, wenn sie mal auf dem Schlachtfeld mit Blut und Scheiße zu tun bekommen. ;)

7
15.06.2010, 21:00
da hier viele falsche sachen rumgeistern:

Man muss definitv eine wohnung gestellt bekommen ODER fahrtkosten erstattet bekommen (bei längerer fahrt).



Es geht sogar noch weiter: EIne Einrichtung, die Zimmer stellt, kann drauf bestehen, dass diese auch genutzt werden - Nutzt man sie nicht, gibts auch nix für evtl Fahrtkosten; Mahlzeiten am Wochenende werden dementsprechend auch nicht erstattet - Man könnte ja die Verpflegung an der Zivistelle nehmen.

Ocard
15.06.2010, 21:21
@ocard:
ich sagte ja für mich wäre das nicht so fatal schlimm, aber privatsphäre ist doch nichts verweichlichtes oO...

Wenn's schon an so Kleinlichkeiten wie ein bisschen Privatsphäre scheitert, wie soll man dann mit Sachen klar kommen wie auf die Ankh abzielt?

@Ankh
Immer dieser Kleinkrieg... Zivis können heim gehen wie sie lustig sind und haben dafür u. U. (!) mit schweren Krankheitsfällen zu tun. Wer schon zusammenklappt weil er sich das Zimmer mit anderen teilen muss, na was will man von dem dann beim Scheiße weg wischen erwarten?

Cyphestro
15.06.2010, 21:24
In welchem Land lebstn du? Wenn du 18 bist (sprich kein Jugendlicher mehr) endet jegliche Unterhaltspflicht, außer du bist nicht in der Lage, dich selbst zu versorgen wegen Schule o.ä. Wo kommen wir denn da hin, wenn du nach Abi ausziehst und deine Ellies deinen ganzen Hausstand für dich mitschmeißen müssten? oô

Ein Zivi hat weder Anspruch auf Fahrkostenerstattung oder ein Zimmer. Du kannst dir bei Behörden vllt ein paar € Hilfe organisieren, welche ganu hab ich aber nicht im Kopf, T5:D

Is ja cool, was du so alles weißt.

Alfredo hat Recht, was die Unterhaltspflicht der Eltern angeht.
Diese geht bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung oder bis zum 25. Lebensjahr.

Desweiteren hat man als Zivi natürlich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn der Wohnsitz > 20 km von der Dienststelle entfernt ist.
(wird automatisch mitm Sold verrechnet)

Andere Behörden neben dem Bundesamt für Zivildienst sind für dich als Zivi nicht zuständig.

Aber hauptsache du hast als T5 erstmal deinen Brei abgelassen.

Clint
15.06.2010, 22:51
kann jetzt nur von einen Freund berichten welcher ca 300km vom Wohnort Zivi macht.

Dort gabs eigentlich ein Zivi Wohnheim welches allerdings nun schon voll war. Er hat sich darauf hin auf WG suche gemacht und auch gefunden. Das Bundesamt für den Zivildienst hat die komplette Miete ( war etwas um die 400€ meine ich ) und zusätzlich noch ca 100€ - 150€ ( ich kann nochmal nach genauen Zahlen fragen ) zum Normalen Zivi Gehalt bekommen.




Desweiteren hat man als Zivi natürlich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn der Wohnsitz > 20 km von der Dienststelle entfernt ist.
(wird automatisch mitm Sold verrechnet)



ich hatte definitiv weniger als 20km ( ca 7 ) zur Dienststelle und hab auch Fahrtkostenerstattung bekommen bzw. Geld für nen Monatsticket für Bus und Bahn.

Exekutor
15.06.2010, 23:01
Is ja cool, was du so alles weißt.

Alfredo hat Recht, was die Unterhaltspflicht der Eltern angeht.
Diese geht bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung oder bis zum 25. Lebensjahr.




Wenn du 18 bist (sprich kein Jugendlicher mehr) endet jegliche Unterhaltspflicht, außer du bist nicht in der Lage, dich selbst zu versorgen wegen Schule o.ä.


Einfach nur mal um sagen zu können: lesen bildet. Um es einmal Richtig in Fachjuristisch zu sagen: Unterhaltsberechtig ist nur der, der sich nicht selbst unterhalten kann. (1601 BGB) Inwiewit ein Zivi mit Zuschüssen und allem Spaß einen Anspruch hat richtet sich nach Volljährigkeit nach dem Einzelfall. (1604 BGB wenn ich es recht im Hinterkopf habe) Es gibt keinen Anspruch per se nach dem 18. Lebensjahr auf Unterhalt (Geld btw, nicht Wohnrecht im Hotel Mutter)

qaLa
16.06.2010, 00:19
@Thread:

Einfache Antwort:

Entweder dienstliche Unterkunft so wie sie eben vorliegt, können sogar kleine Wohnungen sein, aber auch mehrpersonen-Räume, oder die sogenannte Heimschlaferlaubnis. Fahrtkosten werden nur beim zweiten erstattet, da die dienstliche Unterkunft i.d.R. immer nahe des Arbeitsplatzes liegt.

Heimschlaferlaubnis wird i.d.R. erteilt, muss aber nicht. Sie im Nachhinein zu beantragen sollte recht erfolglos sein, muss bei Dienstbeginn geregelt werden.

Sollte man eine Wohnung besitzen ist das möglich dort wohnen zu bleiben, wie genau das abläuft hängt von der Situation ab (Entfernung zur Dienststelle, Fahrgeldkosten, Zeitfaktor wenn sehr weit..), dann wird ein bestimmter Satz zusätzlich ausgezahlt. Wohnung suchen und dann Geld beantragen während des Dienstes wird nicht hinhauen, man wird kein Geld sehen. Sprich Transportkosten + Mietkosten bleiben an einem hängen und man braucht das OK des BAZ.

@Ocard: Man sollte Zivis schon anrechnen, dass sie überhaupt was machen, wer sich ausmustern lassen will kann das auch bewerkstelligen. Und beim Bund.. pah.. ich bin manchmal in der Kaserne (Mann der Schwester der Freundin ist Berufssoldat) und kriege das etwas mit. 3 Monate Grundausbildung, "ist ja noch recht spannend" und dann 6 Monate rumgammeln, "langweilig". Ist alles von Ort zu Ort unterschiedlich, im Grunde ist Zivildienst einfach nur eine Arbeitsstelle. Die meisten sind sehr gammlig, aber es gibt auch sehr extreme Stellen.


- P.

Alfredo
16.06.2010, 20:06
Einfach nur mal um sagen zu können: lesen bildet.
ach echt :spec:

Dann machs doch bitte:



Und bei keinem eigenen Hausstand? Mit welchem Recht sollten da den Eltern die Kosten für die Unterbringung auferlegt werden?

Die Unterhaltsverpflichtung von Eltern für ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist dir ein Begriff?

Wo kommen wir denn da hin, wenn du nach Abi ausziehst und deine Ellies deinen ganzen Hausstand für dich mitschmeißen müssten?

²/facepalm

Exekutor
16.06.2010, 23:10
Einfach nur mal um sagen zu können: lesen bildet. Um es einmal Richtig in Fachjuristisch zu sagen: Unterhaltsberechtig ist nur der, der sich nicht selbst unterhalten kann. (1601 BGB) Inwiewit ein Zivi mit Zuschüssen und allem Spaß einen Anspruch hat richtet sich nach Volljährigkeit nach dem Einzelfall. (1604 BGB wenn ich es recht im Hinterkopf habe) Es gibt keinen Anspruch per se nach dem 18. Lebensjahr auf Unterhalt (Geld btw, nicht Wohnrecht im Hotel Mutter)

Wenn ihr euch die Mühe macht meine Aussage zu zitieren, dann lest bitte alles. Die Frage war: Habe ich einen Anspruch? Nein. Anspruch hast du nur, WENN....Natürlich ist es ein normaler Anspruch wie jeder andere auch, aber das WENN ist der springende Punkt, welcher in den §§1602 BGB ausführlich beschrieben wird. Solange das wenn nicht eintrifft hat er keinen Anspruch. Inwieweit der TE einen Anspruch hat könnt ihr nicht sagen, dass kann ich nicht sagen, da keiner einen Einblick in seinen Sachverhalt hat. Man achte auch auf meinen ersten Post, wo ich bereits das wenn erwähnt habe.

PS: Ob oder ob nicht ein Anspruch auf Unterhalt besteht nach dem 18. Lebensjahr ist auch für einen Thread in diesem Subforum vllt dann zu weit vom Topic weg. Ich bin dafür gern für PN´s bereit.

7
16.06.2010, 23:47
Es gibt aber auch nicht überall freie Plätze zur rechten Zeit.

Das ist das Bier des Zivis.
Die andere Geschicthe ist die, dass irgendwer ne bestimmte Art von Stelle möchte und dementsprechend auch weiter weg geht.
Oder in einer bestimmten Gegend Zivi machen möchte (aka "mal von Zuhause wegkommen").

Schlimmstenfalla wird einem afaik ne Zivistelle zugewiesen, kümmert man sich nicht selbst rechtzeitig um was. Ist im Endeffekt aber dann auch das Bier des Zivis, wenn die zugewiesene Stelle ihm nicht passt.



Aus welchem Grund sollte ein Zivildienstleistender denn überhaupt Anspruch darauf haben, eine Unterkunft gestellt zu bekommen?
An und für sich überniimmt der Bund sämtliche Lebenskosten für seine Irgendwasdienstleistenden. Ob das nun die Stube in der Kaserne ist, das Ziviwohnheim, whatever. Wie das bei Dienststellen ist, die keine eigenen Unterkünfte haben keine Ahnung. Ich hab auch keine Ahnung, ob ne Stelle nicht verpflichtet ist, sowas prinzipiell zur Verfügung zu stellen oder obs auch "Heimschläfer only"-Stellen geben darf (die dann entsprechend Fahrt- und Essensgeld auszahlen).

Ankh Mhutin
17.06.2010, 07:28
[...] Schlimmstenfalla wird einem afaik ne Zivistelle zugewiesen, kümmert man sich nicht selbst rechtzeitig um was. Ist im Endeffekt aber dann auch das Bier des Zivis, wenn die zugewiesene Stelle ihm nicht passt.
Nein, das ist nicht das Bier des Zivis. Jeder Wehrdienstleistende hat Unterkunft und Verpflegung inklusive, warum gleich sollte das für einen Zivi anders sein? Wichtiger noch: warum sollen die Eltern derer, die den Kriegsdienst verweigern dafür bestraft werden? Zumal unser Depp von Verteidigungsminister den Wehrdienst ja komplett abschaffen will, was ich persönlich eigentlich für eine sehr schlechte und mittelfristig sehr teure Idee halte. Von der Gefährdung der Wehrhaftigkeit der Bundesrepublik ganz abgesehen.

7
17.06.2010, 08:24
Nein, das ist nicht das Bier des Zivis. Jeder Wehrdienstleistende hat Unterkunft und Verpflegung inklusive, warum gleich sollte das für einen Zivi anders sein?

Hast mich völlig falsch verstanden:
*Wo* er sich seine Stelle besorgt (oder eine zugewiesen kriegt) ist bier des Zivis. Und nicht "Passt" war darauf bezogen, ob die Stelle selbst dem Zivi gefällt/whatever.


Hätte man noch weitergelesen, hätte man festgestellt, dass ich schrieb:

überniimmt der Bund sämtliche Lebenskosten für seine Irgendwasdienstleistenden

Himmel...

Dark Credence
17.06.2010, 08:47
Als 1. sollte man ja versuchen sich T1 mustern zu lassen!

Sollte dies nicht der Fall sein sollte man sich gleich ausmustern lassen! Da alles was Spaß macht mit T2 nicht geht :(

Und dann braucht man sich auch keine Gedanken zu machen ob man als Zivi eine Unterkunft gestellt bekommt. Zivi ist so eine genauso billige Verarsche wie 1€-Jobber (die arbeiten bloß noch nen wenig mehr als die Zivis) oder Leiharbeiter (die für die gleiche Arbeit wie der Nachbar an Arbeitsplatz, der auch komischerweise die gleiche Arbeit macht aber am Ende des Monats 200€ mehr raus hat)!

Volle Verarsche hier! :)



Bei einem eigenen Haustand (mindestens 6 Monate vor Zivildienstbeginn vorhanden) zahlt das BAZ eine Mietbeihilfe, ca. 70%, in Härtefällen kann man sich die 30% von der Dienststelle holen [Unterhaltssicherungsgesetz]!


Diese Aussage ist schon mal richtig... allerdings ist es oft noch mit anderen Dingen verbunden!

Es gibts auch noch Sachen wie zur Sicherung von Vermögensleistungen usw. (wenn man an einen Auto abzahlt usw)

An besten du gehst auf die Behörde von deinen Landkreis, dort sitzt dann ein Sachbearbeiter (meist in der Einrichtung von den Bürgerservice bzw. Bürgerbüro) und lässt dich beraten!

Alfredo
17.06.2010, 08:55
Wenn ihr euch die Mühe macht meine Aussage zu zitieren, dann lest bitte alles.
Richtig.
Und wenn du dich in eine Diskussion einmischt, mach dir doch bitte die Mühe den Kontext der einzelnen besprochenen Punkte zu erfassen.
Denn es wurde eine bestimmte Voraussetzung beannt, die dann erläutert wurde.

Es ging zu keinem Zeitpunkt um eine generelle Obhuts- bzw. Unterhaltspflicht, sondern nur um eine fallbezogene.

Zudem ist für die Sachverhaltslage das BGB eher sekundär, viel wichtiger ist das Unterhaltssicherungsgesetz.