Und genau darum gehts doch!
Wer ist denn dadurch geschädigt? Die Bücherrei bzw. Videothek nicht, weil ich die Gebür fürs Ausleihen schon bezahlt habe, der Urheber nicht, weil ich das Buch/Video sowieso nicht gekauft hätte, sondern nur geliehen habe. Es liegt hier einfach kein Diebstahl vor, aber es wird genauso behandelt.














Lesezeichen