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Autor Thema
  1. Desert Griffon Benutzerbild von KokosnussKopf
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    #31
    Entschuldige das ich hier frage, aber Ich finde die Angelegenheit echt interessant. Ich hätte jetzt aber nur noch eine Frage.
    Die wirkliche Wahrheit ist ja im Prinzip das man selber für den Schaden nicht verantwortlich war. Das eigentliche Problem ist jetzt dabei ja nur noch die betroffenen davon zu überzeugen, das man im Recht ist und jetzt läuft das ganze über's Gericht. Man wird sich damit dann selbstverständlich intensiv beschäftigen müssen, aber müsste man sich dennoch ernsthafte Sorgen darüber machen das man im Gerichtsverfahren verlieren könnte?

    Gruß
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    "Reality is wrong. Dreams are for real." ~Tupac Amaru Shakur - the God of Rap
    Geändert von KokosnussKopf (08.05.2012 um 16:08 Uhr)
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  2. Ehemaliger Mitarbeiter
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    #32
    Zitat:

    Zitat von KokosnussKopf Beitrag anzeigen
    Die wirkliche Wahrheit ist ja im Prinzip das man selber für den Schaden nicht verantwortlich war.

    Sagt wer? Das hat das Gutachten zu klären. Dafür ist es da.
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  3. Desert Griffon Benutzerbild von KokosnussKopf
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    #33
    Naja, in dem Thema geht es ja um ein Display das offenbar aus technischen Gründen an einem Defekt gelitten und das Display deshalb irgendwie ein Riss bekommen hat. Als Nutzer dieses Displays kann man wohl kaum was dafür, dass das passiert konnte? Die wirklichen Umstände sind dann einem nur selbst bekannt, optisch sieht es aber wie Selbstverschulden aus. 'Keine Ahnung was das Gutachten seitens des Händlers überprüft und festgestellt hat, aber man selber weiß ja wohl ganz genau was an dem Tag wirklich passiert ist.
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  4. Ehemaliger Mitarbeiter
    Narr
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    #34
    Wenn das wirklich ein Spannungsriss war und der Nutzer keine Schuld hat, wird ein entsprechendes Gutachten das auch beweisen. Wie es optisch aussieht, spielt keine Rolle.
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  5. Wartower.de Staff Benutzerbild von anpera
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    #35
    Zitat:

    Verweigert er die Nacherfüllung aber, hat man nach § 323 (2) 1. Satz sofort und ohne Fristsetzung das Recht zum Rücktritt.

    Nur dann wenn die Nacherfüllung verweigert wird OBWOHL der Mangel nicht vom Käufer zu tragen ist. Wenn der Händler aber das Gegenteil (z.B. durch ein Gutachten) nachweisen kann, gibts weder Nacherfüllung noch Geld zurück.

    Zitat:

    Wenn das wirklich ein Spannungsriss war und der Nutzer keine Schuld hat, wird ein entsprechendes Gutachten das auch beweisen. Wie es optisch aussieht, spielt keine Rolle.

    Richtig. Du bezahlst einen Gutachter ja nicht dafür, dass er zu deinen Gunsten begutachtet, sondern dafür, dass er die Wahrheit herausfindet.

    Kann natürlich nach hinten losgehen, wenn der Gutachter z.B. feststellt, dass sich das Gerät durch direkte Sonneneinstrahlung so verzogen hat, dass die Scheibe gerissen ist. Materialfehler oder Selbstverschulden?
    Nun, wenn in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen wird, dass das Gerät vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen ist, dann ist es Selbstverschulden. Wird nicht darauf hingewisen, hat das Gericht zu klären, ob man das aus dem allgemeinen Verständnis heraus hätte wissen können und müssen.
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    "Bildung" kommt von "Bildschirm", nicht von "Buch", sonst müsste es ja "Buchung" heißen.(Dieter Hildebrandt)

    Ich weiß, er funktioniert nicht richtig, aber schau doch, wie schnell er ist! (Übertakter)
    Geändert von anpera (08.05.2012 um 17:48 Uhr)
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  6. Desert Griffon Benutzerbild von KokosnussKopf
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    #36
    OK, verstehe. Danke für die Info! ^^
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  7. Ehemaliger Mitarbeiter
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    #37
    Zitat:

    Zitat von anpera Beitrag anzeigen
    Nur dann wenn die Nacherfüllung verweigert wird OBWOHL der Mangel nicht vom Käufer zu tragen ist. Wenn der Händler aber das Gegenteil (z.B. durch ein Gutachten) nachweisen kann, gibts weder Nacherfüllung noch Geld zurück.

    Da er aber den Nachweis, zu dem er verpflichtet ist, verweigert, verweigert er seine Pflichten bei der Nacherfüllung.

    Das Geld, das du aufwenden musst (also zumindest Anwaltskosten) um ihn zu diesem Nachweis zu zwingen, bekommst du auf jeden Fall zurück, wenn du das bis vor ein Gericht ziehst.
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  8. Wartower.de Staff Benutzerbild von anpera
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    #38
    Es wäre äußerst dumm vom Händler, sowas ohne Nachweis zu verweigern. Kein seriöser Händler würde das tun.

    Das ist neben dieser erwähnten Service-Firma mit ein Grund, weshalb ich immer noch nicht überzeugt bin, dass die Reklamation hier wirklich an den Händler gerichtet war. Nur dann würde ja all das gelten, was bisher gesagt wurde.
    Ein Service-Unternehmen, das Garantiefälle für den Hersteller abwickelt, DARF kostenlose Reparaturen auch OHNE Gutachten oder Nachweis verweigern, wenn der vorliegende Schaden nicht von den Garantiebestimmungen - also im Prinzip vom Vertrag zwischen Service-Firma und Hersteller - abgedeckt ist.

    Darum wäre es ja so interessant zu erfahren, wie diese dubiose Service-Firma überhaupt ins Spiel kam.
    _______________
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  9. Desert Griffon Benutzerbild von denkprekariat
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    Da wo der Pfeffer wächst.
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    #39
    Zitat:

    Nur dann wenn die Nacherfüllung verweigert wird OBWOHL der Mangel nicht vom Käufer zu tragen ist. Wenn der Händler aber das Gegenteil (z.B. durch ein Gutachten) nachweisen kann, gibts weder Nacherfüllung noch Geld zurück.

    So und hier haben wir das Problem: Der Händler verlässt sich auf das "Gutachten" der Servicefirma. Dieses "Gutachten" besteht aber aus einem unscharfes Foto des Risses und einem rechtschreibfehlerträchtigem Satz (ein Satz!) in einer EMail. Nun sagt der Händler, er hat ja seine Pflicht erfüllt und der Partner in diesen Fragen ist sehr vertrauenswürdig ... das kanns ja wohl nicht sein.

    Ich möchte hier keine Firmennamen nennen, aber um die Frage, wie die Firma ins Spiel kam zu klären: Wir haben uns an den Versandhändler gewandt, der uns sofort zum Servicepartner weiterleitete. Der Händler wickelt alle Garantiefälle darüber ab.
    _______________
    Es war einmal vor langer Zeit in einem fernen Land, da lebte ein Monster ohne Namen. Das Monster wollte unbedingt einen Namen haben. Daher ging es auf Reisen, um nach einem Namen zu suchen.

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  10. Wartower.de Staff Benutzerbild von anpera
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    #40
    Wenn der Händler meint, hier nicht in der Pflicht zu sein, und dir schriftlich sogar irgendwas begründungs-ähnliches vorgelegt hat, bleibt dir wohl nur der Weg zum Anwalt.

    Vermutlich macht der Händler das nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil er durch die "Untersuchung" des Geräts selbst überzeugt ist, hier nicht in der Pflicht zu sein. Wahrscheinlich bekommt der Händler täglich durch Selbstverschulden beschädigte Geräte zugeschickt, deren Eigentümer nur kostenlose Neugeräte ergaunern wollen. Das entschuldigt natürlich nicht die Nachlässigkeit bei der Prüfung und Nachweispflicht, aber vermutlich kann es sich der Händler bei solchen Schäden leisten, es einfach drauf ankommen zu lassen.

    Ein Gegengutachten ohne Anwalt hätte demnach keinen Sinn, und ohne Anwalt wirst du diesen Händler wohl auch zu nichts mehr bewegen können.

    Aber selbst mit Anwalt besteht das Risiko, dass du auf allen Kosten sitzen bleibst. Gründe stehen im Thread. Beurteilen kannst das nur du. Rechtsberatung bekommst du hier keine.
    _______________
    "Bildung" kommt von "Bildschirm", nicht von "Buch", sonst müsste es ja "Buchung" heißen.(Dieter Hildebrandt)

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  11. Lightning Drake Benutzerbild von Kellerkind2
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    #41
    Um Pax seine Frage nochmal aufzugreiffen um welchen Wert geht es hier überhaupt?
    Bevor ich mich bei einem Anwalt erkundige würde ich bei einem Gutachter anfragen ob er mir auch zu einem Anwalt rät oder ob es ausreicht wenn er mir ein Gutachten erstellt das eben das Gegenteil beweist welches ich beim Händler einreiche.
    Die werden wohl häufig mit solchen fällen zu tun haben und auch wissen was zu machen ist.
    _______________
    Gesendet mit einem Stein via Wurf.
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  12. Ehemaliger Mitarbeiter
    Narr
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    #42
    Wenn der Händler das Gutachten, das du erstellen lassen würdest, akzeptieren würde, wäre kein Anwalt nötig. Wenn du den Anwalt einschaltest, ist aber auch kein Gutachten nötig, da der Händler wie gesagt in der Pflicht steht, jenes erstellen zu lassen. Wenn diese ominöse Service-Firma wirklich nicht nur draufgeschaut und es als Selbstverschulden abgestempelt, sondern wirklich bereits eines erstellt hat, wird der Händler dein Gegengutachten auch nicht so einfach akzeptieren.
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  13. Lightning Drake Benutzerbild von Kellerkind2
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    #43
    Wenn ich einen Offizielen Gutachter angagiere darf ich doch ein Gegengutachten abgeben das der Händler auch akzeptieren muss?
    Anwalt ist vermutlich doch das beste wenn das Gutachten wirklich nur so lasch ausgeführt ist und der Mangel so offensichtlich durch einen Material fehler entstanden dürfte man da gute Chancen haben.
    _______________
    Gesendet mit einem Stein via Wurf.
    Geändert von Kellerkind2 (09.05.2012 um 00:09 Uhr)
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  14. Azure Shadow Benutzerbild von Lyta
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    #44
    Zitat:

    Zitat von Kellerkind2 Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Offizielen Gutachter angagiere darf ich doch ein Gegengutachten abgeben das der Händler auch akzeptieren muss?

    Der Händler MUSS gar nichts. Er KANN das akzeptieren, wenn er meint, dass es besser für ihn ist. Das er den Gutachter bezahlt ist aber eher unwahrscheinlich. So ein Gutachten kann den Preis eines Gerätes durchaus übersteigen. Um welche Summe geht es denn überhaupt?
    _______________
    Live fast. Love hard. Die young. Leave a good-smelling corpse.
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