Das Problem: Anwälte sind teuer. Deshalb die Frage, ob du rechtsschutzversichert bist. Du musst dir halt jetzt überlegen, ob es dir den Stress wert ist.
Es liegt ein Sachmangel vor. Du hast die in § 439 beschriebenen Rechte. Nach § 323 (1) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, da die vertragsmäßige Leistung nicht erbracht wurde. Nach § 323 (2) 1. ist die Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich, da der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
Eigentlich ist die Sachlage (aus meiner Sicht) klar. Problem: Ich bin kein Jurist und ich könnte dir hier was vom Pferd erzählen. Du solltest dich in der Hinsicht nicht auf den Rat irgendwelcher Leute aus dem Spieleforum verlassen. Ein Anwalt weiß, was zu tun ist. Eventuell hilft es auch, noch einmal mit dem Verkäufer zu reden und ihn auf seine Nachweispflicht hinzuweisen. Wenn du jetzt auf eigene Faust einen Gutachter hinzuziehst, bleibst du eventuell sogar auf den Kosten sitzen, wenn dir das Gutachten Recht gibt, da diese Kosten eventuell vermeidbar gewesen wären, da du nicht in der Pflicht bist, irgendwas nachzuweisen. Ganz ehrlich, ich weiß es nicht.
Willst du das jetzt durchziehen (ich weiß auch nicht um welchen Streitwert es hier geht) dann würde ich folgendes in der Reihenfolge tun: 1. Noch einmal mit dem Händler sprechen, 2. Anwalt hinzuziehen. Du könntest auch gleich zurücktreten, aber ich bezweifele, dass der Verkäufer das einfach so akzeptieren wird und dann muss so oder so ein Anwalt her. Wenn du gleich mit dem Anwalt sprichst und der dir die Rechtslage erläutert, hast du gleich den Vorteil, nichts falsch zu machen. Du musst dem Verkäufer seine Verweigerung ja auch nachweisen können, etc.














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